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07.11.2024

E-Rechnung

Bildquelle: shutterstock

Die Neuregelung zum 1. Januar 2025 stellt einen wesentlichen Baustein zur Digitalisierung des Geschäftsverkehrs dar. Durch sie wird die Digitalisierung der Prozesse und Abläufe zur Erstellung sowie Verarbeitung einer E-Rechnung auf den verschiedenen Ebenen beschleunigt.

Das Bundesministerium der Finanzen (BMF) hat ein BMF-Schreiben zur E-Rechnung veröffentlicht, das zahlreiche praxisrelevante Fragen für das Handwerk klärt.

Weitere Informationen:

Hier finden Sie das Schreiben zur E-Rechnung_BMF-Schreiben

Verwaltungsanweisung vom Bundesministerin der Finanzen E-Rechnung

 

Quelle: Handwerkskammer Dresden

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