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16.09.2024

Bundesförderung für effiziente Gebäude - Einzelmaßnahmen - Heizungsförderung auch für Unternehmen

Bild: ArGe Medien im ZVEH

Seit dem 27.08.2024, können nun auch wie geplant Unternehmen, Eigentümerinnen und Eigentümer vermieteter Einfamilienhäuser sowie Wohneigentümergemeinschaften (WEG) bei Maßnahmen am Sondereigentum die Heizungsförderung bei der KfW beantragen. Beim Einbau einer klimafreundlichen Heizungsanlage oder beim Anschluss an ein Wärme- oder Gebäudenetz sind Investitionszuschüsse von der KfW erhältlich, für Wohn- wie auch Nichtwohngebäude.

Diese dritte Antragstellergruppe kann nun die Grundförderung von 30 Prozent der förderfähigen Investitionskosten nutzen, plus fünf Prozent Effizienz-Bonus für besonders effiziente Wärmepumpen (also insgesamt bis zu 35 Prozent Förderung) oder einen Emissionsminderungszuschlag von pauschal 2.500 Euro für besonders effiziente Biomasse-Heizungen.

 

Rückblick:

Bereits seit dem 27. Februar sind für selbstnutzende Eigentümerinnen und Eigentümer zusätzlich ein Klimageschwindigkeits- und ein Einkommens-Bonus und damit insgesamt bis zu 70 Prozent Zuschuss erhältlich. Für Eigentümerinnen und Eigentümer von Mehrfamilienhäusern sowie WEG für Maßnahmen am Gemeinschaftseigentum ist die Antragsstellung seit 28. Mai möglich. Zudem steht auch ein neuer Ergänzungskredit zur Finanzierung zur Verfügung, ggf. auch mit Zinsvergünstigung aus Bundesmitteln.

Hinweis:

Am 31.08.2024 endet die Übergansfrist zur nachträglichen Antragstellung bei der Heizungsförderung. Für Heizungstausche, die noch bis zum 31.08.2024 umgesetzt werden, können die Anträge auf Förderung noch bis zum 30.11.2024 bei der KfW gestellt werden.

Ab dem 01.09.2024 muss auch beim Heizungstausch vor dem Vorhabenbeginn zunächst die Förderzusage vorliegen. Bei Antragsstellung muss ein Lieferungs- oder Leistungsvertrag für neue, förderfähige Heizung mit einem Fachunternehmen vorhanden sein, der bereits das voraussichtliche Datum der Umsetzung der Maßnahme und als Vertragsbestandteil die Erteilung der Förderzusage durch die KfW als aufschiebende bzw. die Ablehnung der Förderung durch die KfW als auflösende Bedingung enthält.

Laut Aussage der KfW soll die Antragstellung für die neue Heizungsförderung über das neue Kundenportal Meine KfW dabei auf große Akzeptanz und Zufriedenheit bei den Nutzerinnen und Nutzern stoßen. So erfolge unter anderem bei vollständigen Unterlagen und förderfähigen Projekten die Zusage digital und automatisiert innerhalb weniger Minuten. Seit Förderstart am 27. Februar 2024 seien rund 93.000 Zuschusszusagen erteilt worden.

Links im Überblick:

Heizungsförderungsmaßnahme - Heizungsförderung bei der KfW

Kundenportal KfW - Meine KfW 

Heizungs- und energetischen Sanierungsförderung - www.energiewechsel.de/beg

Antragstellung für die neue Heizungsförderung - www.kfw.de

Quelle: ZVEH

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